Maurer/Maurerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
MAURER/MAURERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Maurer/Maurerin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von ein- und mehrschaligen Wänden mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unterschiedlichen Verbandsarten, von Mauerwerk mit Pfeilern und Vorlagen sowie Natursteinmauerwerk, Überdecken von Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie mit Fertigteilen, ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Maurer/innen vor allem in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Hochbauunternehmen, Betonbaufirmen, Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen oder im Fertighausbau.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)