Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Maurer/Maurerin (Ausbildung)
MAURER/MAURERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von ein- und mehrschaligen Wänden mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unterschiedlichen Verbandsarten, von Mauerwerk mit Pfeilern und Vorlagen sowie Natursteinmauerwerk, Überdecken von Öffnungen im Mauerwerk mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie mit Fertigteilen, Herstellen von Wänden und Stürzen mit Schalungssteinen, Abdichten von Baukörpern aus Steinen gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser, Herstellen, Aufbauen, Versteifen und Abspannen von Schalungen für Fundamente, rechteckigen Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken, Herstellen von Schalungen für Podeste, geraden Treppenläufen und für sichtbaren Beton, Herstellen und Einbauen von Bewehrungen, Fördern, Einbringen, Verdichten und bearbeiten der Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen von Beton, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Herstellen von Wärmedämmverbundsystemen, von Putzen und Gestalten der Putzoberflächen, von Estrichen und Bauteilen im Trockenbau, Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Einsetzen von Geräten und Maschinen, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten und Einrichten von Baustellen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Berechnen der erbrachten Leistung und Übergeben der geräumten Baustelle.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Maurer/innen vor allem in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Hochbauunternehmen, Betonbaufirmen, Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen oder im Fertighausbau.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)